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Amtliche Bekanntmachung
Einladung zur Sitzung der Verbandsversammlung
am Donnerstag, 21. November 2024 um 16 Uhr in der Mehrzweckhalle in Neukirch
Neukirch, 8. November 2024
Am Donnerstag, 21. November 2024 um 16:00 Uhr findet in der Mehrzweckhalle
in 88099 Neukirch, Schulstraße 17 eine öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung
statt.
Tagesordnung:
-ÖFFENTLICH-
1. Amtseinführung und Verpflichtung
der neu- und wiedergewählten Mitglieder der Verbandsversammlung.
2. Verabschiedung von langjährigen Mitgliedern der Verbandsversammlung
3. Wahl des Verbandsvorsitzenden und seiner Stellvertreter
4. Feststellung des Jahresabschlusses für das Jahr 2023
- Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung
5. Rückblick Ausbauprogramm 2024
6. Vergabe von Bauleistungen – Erneuerung von Wasserleitungen in Vogt
7. Beratung und Feststellung des Wirtschaftsplans 2025
8. Bekanntgaben, Verschiedenes, Anfragen
Im Anschluss findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Verbandsvorsitzender
gez.
Reinhold Schnell
Bürgermeister
Haslach-Wasserversorgung beendet Sicherheitschlorung
Rückkehr zum Normalbetrieb in der Trinkwasserversorgung
Neukirch, 8. November 2024
Der Zweckverband Haslach-Wasserversorgung freut sich, das Ende der Sicherheitschlorung und die Rückkehr zum Normalbetrieb bekanntgeben zu dürfen und bedankt sich bei seinen Wasserabnehmern für die Geduld und das entgegengebrachte Verständnis.
In den zurückliegenden Wochen und Monaten war die Trinkwasserversorgung in Teilen des Versorgungsgebietes des Zweckverbands Haslach-Wasserversorgung wegen einer mikrobiologischen Verunreinigung mit Einschränkungen verbunden. Zwischenzeitlich konnte eine moderne und sehr zuverlässig arbeitende Desinfektionsanlage mit ultraviolettem Licht (UV-Anlage) in Betrieb genommen werden. Die natürliche Beschaffenheit des Trinkwassers wird dadurch nicht verändert. Die bislang bestehende Sicherheitschlorung wurde beendet und die Trinkwasserversorgung konnte auf Normalbetrieb umgestellt werden. Das Leitungswasser entspricht nun wieder überall im gesamten Versorgungsgebiet in vollem Umfang den strengen Anforderungen der deutschen Trinkwasserverordnung und kann wie gewohnt, in bester Qualität verwendet werden.
Anfang Juni war es im Fassungsbereich des Grundwasserwerks Buch auf Gemarkung Bodnegg, im Zusammenhang mit den starken Niederschlägen zu einer geringen mikrobiologischen Verunreinigung gekommen. Vorsorglich wurde für einen kurzen Zeitraum ein Abkochgebot für die betroffenen Versorgungsgebiete ausgesprochen und sofort mit einer umfangreichen Netzspülung und Sicherheitschlorung begonnen. Obwohl die schwache Keimbelastung im Tiefbrunnen schon nach wenigen Tagen nicht mehr messbar war, hat man sich aus Sicherheitsgründen dazu entschieden eine UV-Anlage dauerhaft zu installieren. Zur Überbrückung des Zeitraums bis zur Lieferung und Inbetriebnahme dieser Anlage, wurde auf Empfehlung der beiden zuständigen Gesundheitsämter in Friedrichshafen und Ravensburg, die Sicherheitschlorung im Grundwasserwerk Buch vorübergehend beibehalten.
Um sich den Herausforderungen des Klimawandels und den zu erwartenden verschärften Wetterereignissen wie Starkregen mit Überflutungen usw. zu stellen, erarbeitet der Zweckverband momentan eine Strategie, um seine Wassergewinnungsanlagen vor solchen Extremereignissen optimal zu schützen und derartige Unfälle in Zukunft gänzlich auszuschließen. Um ein optimales Maß an Versorgungssicherheit zu garantieren, werden dafür vom Zweckverband Haslach-Wasserversorgung in den kommenden Jahren umfangreiche Investitionen in seine Wassergewinnungsanlagen getätigt.
Amtliche Bekanntmachung - Satzungsänderung
Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss
an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung-WVS)
des Zweckverbandes Haslach Wasserversorgung,
Sitz: Tettnanger Str. 6, 88099 Neukirch,
vom 19. Juli 2024
Auf Grund von § 5 des Gesetzes über Kommunale Zusammenarbeit (GKZ) und der §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie der §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat die Verbandsversammlung am 19. Juli 2024 folgende Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung des Zweckverband Haslach Wasserversorgung vom 07.10.2013, geändert durch Satzung vom 14.12.2016, geändert durch Satzung vom 27.11.2018, zuletzt geändert durch Satzung vom 19.11.2020, in Kraft seit 01.01.2021
§ 1
§ 23 (Ablesung) erhält folgende Neufassung:
(1) Die Messeinrichtungen werden von Beauftragten des Zweckverband Haslach Wasserversorgung oder auf dessen Verlangen vom Anschlussnehmer selbst abgelesen. Dieser hat dafür Sorge zu tragen, dass die Messeinrichtungen leicht zugänglich sind. Der Verband kann sich zur Übermittlung der Daten auch elektronischer Medien bedienen.
(2) Solange der Beauftragte des Verbandes die Räume des Anschlussnehmers nicht zum Ablesen betreten kann, darf der Verband den Verbrauch auf der Grundlage der letzten Ablesung schätzen; die tatsächlichen Verhältnisse sind angemessen zu berücksichtigen.
(3) Der Verband setzt grundsätzlich digitale Messeinrichtungen mit Funkmodul (Funkwasserzähler) ein, um den Wasserverbrauch zu ermitteln. Diese werden nach Bedarf und am Jahresende elektronisch ausgelesen.
(4) Der Verband ist berechtigt, mit Hilfe der Funkwasserzähler verbrauchsbezogene und trinkwasserhygienisch relevante Daten zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten. Es dürfen insbesondere folgende Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet werden:
- Zählernummer
- Aktueller Zählerstand
- Verbrauchssummen für Tage, Wochen, Monate und Jahre
- Durchflusswerte
- Die Wasser -und Umgebungstemperatur für bestimmte Zeitpunkte
- Betriebs -und Ausfallzeiten
- Speicherung von Alarmcodes (z.B. Leckage – oder Rückflusswerte)
Die in einem Funkwasserzähler gespeicherten Daten dürfen durch Empfang des Funksignals turnusmäßig (mindestens einmal im Jahr) ausgelesen werden, soweit dies zur Abrechnung oder Zwischenabrechnung erforderlich ist. Sie dürfen in gleicher Weise anlassbezogen ausgelesen werden, soweit dies im Einzelfall zur Abwehr von Gefahren für den ordnungsgemäßen Betrieb der Wasserversorgung als öffentliche Einrichtung des Verbandes erforderlich ist.
Zu anderen Zwecken ist eine Auslesung der gespeicherten Daten, auch durch Empfang des Funksignals, nicht zulässig. Ausgelesene Daten dürfen nur zu den genannten Zwecken genutzt oder verarbeitet werden. Die im Funkzähler gespeicherten Daten müssen nach spätestens 500 Tagen gelöscht werden.
(5) Dem Einsatz des Funkmoduls kann der Anschlussnehmer schriftlich widersprechen. Mechanische sowie digitale Messeinrichtungen mit ausgeschaltetem Funkmodul werden von Beauftragten des Verbands oder vom Anschlussnehmer mindestens jeweils zum Jahresende abgelesen bzw. ausgelesen.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01. August 2024 in Kraft.
§ 3
Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich gegenüber dem Zweckverband Haslach Wasserversorgung geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Ausgefertigt!
Neukirch, 19.07.2024
Verbandsvorsitzender
gez.
Reinhold Schnell
Bürgermeister
Die vollständige Wasserversorgungssatzung finden Sie hier.
Haslach Wasserversorgung Zweckverband
Herzlich Willkommen auf unserer Internetseite.
Der Zweckverband Haslach-Wasserversorgung ist in sieben Verbandsgemeinden für die Trinkwasserversorgung zuständig. In den Gemeinden Amtzell, Bodnegg, Vogt und Wangen im Allgäu im Landkreis Ravensburg, sowie Meckenbeuren, Neukirch und Tettnang im Bodenseekreis werden insgesamt ca. 23.350 Menschen mit Trinkwasser versorgt.
» Das Versorgungsgebiet
» Wasserabgabemengen / Einwohnerzahlen
Information nach §45 der Trinkwasserverordnung
Stabile Preise 2024
Trotz deutlich gestiegener Kosten bleiben Wasserzins und Grundgebühr für das Jahr 2024 weiterhin stabil bei 1,63€ netto je Kubikmeter Wasserbezug und 3,00 € Grundgebühr im Monat.
Zum 01.01.2023 lag der Wasserpreis in Baden-Württemberg bei durchschnittlich 2,84 € brutto (Mischpreis aus Grundgebühr und Gebühr je Kubikmeter Wasserbezug bei einem 4-Personen-Haushalt). Dieser Referenzpreis liegt bei uns derzeit bei 2,00 € brutto je Kubikmeter, oder 0,002 € pro Liter und damit 84 Cent unter dem Landesdurchschnitt. Bei der Berechnung gehen wir von einem durchschnittlichen Wasserverbrauch von 150m³ für einen 4-Personen-Haushalt aus.
Qualität unseres Trinkwassers
Hier können Sie die detailierten Trinkwasseruntersuchungen für die entsprechenden Verbandsgemeinden sowie eine entsprechende Zusammenstellung aller Verbandsgemeinden einsehen.
Der Zweckverband Haslach Wasserversorgung gewinnt sein Wasser in drei Wassergewinnungsanlagen.
Das Grundwasserwerk Buch befindet sich in der Gemeinde Bodnegg. Das Grundwasserwerk Damoos, sowie die Quelle Rohrmoos befinden sich in Vogt.
Dabei gilt: Das gewonnene Grundwasser ist natürlich rein und muss nicht aufbereitet werden.
Laut Verordnung sind wir verpflichtet darauf hinzuweisen, dass Bleileitungen verboten sind und bis zum 12.01.2026 alle Bleileitungen und auch Teilstücke zu entfernen oder stillzulegen sind. Nach unserem Kenntnisstand sind keine Bleileitungen mehr in unserem Verbandsgebiet verbaut.
NOTDIENST
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Öffnungszeiten
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8:00 bis 12:00 Uhr